In den Knast für einen Liebesbrief: Wie Homosexuelle in den 60er-Jahren in Tübingen vor Verfolgung fürchten mussten

Helmut Kress wurde 1961 als Minderjähriger wegen seiner Sexualität verhaftet und verurteilt. Gestern entschuldigte sich Boris Palmer im Namen der Stadt bei dem Gastwirt.

Liebesbriefe gehen in den meisten Fällen wohl nur zwei Menschen etwas an. Sie bewegen oder reiben meist auch nur die Betroffenen auf. Helmut Kress aber versammelte am Donnerstagabend gleich rund 50 Leute aufgrund eines 60 Jahre alten Liebesbriefes im Stadtmuseum Tübingen. Ein Brief, der nicht einmal abgeschickt wurde. Kress verfasste das Schreiben 1961 mit damals 15 Jahren. Gerichtet war es an einen anderen Mann.

Damals konnte einvernehmliche Sexualität unter Männern noch unter Strafe gestellt werden. Festgeschrieben stand das im Paragraf 175 – ein Relikt aus dem Nationalsozialismus, das auch in der Bundesrepublik weiter durchgesetzt wurde und bis 1969 galt. Kress, damals Auszubildender bei der Stadt Tübingen, wurde am Arbeitsplatz verhaftet, in Handschellen abgeführt und musste nach seinem Verfahren sogar eine Gefängnisstrafe absitzen. Für dieses Unrecht entschuldigte sich Oberbürgermeister Boris Palmer nun im Namen der Stadt Tübingen bei einem öffentlichen Empfang im Stadtmuseum: „Es war Unrecht, was Helmut Kress damals angetan wurde. Das hat tiefe Spuren in seinem Leben hinterlassen.“ Mit der Entschuldigung gingen 6000 Euro an Kress.

Doch alles von Anfang an: Kress hatte 1961 gerade eine Lehre zum technischen Zeichner bei der Stadtverwaltung begonnen und damit den Weg zu einer sicheren Beamtenlaufbahn eingeschlagen. Den Brief an einen jungen Mann hatte er an seinem Arbeitsplatz verstaut. „Der hat den Weg zum damaligen Bürgermeister Hans Gmelin gefunden“, erklärt Palmer. Und Gmelin selbst habe den minderjährigen Lehrling schließlich angezeigt. „Selbst nach damaligen Maßstäben war das kein gutes Handeln“, urteilt OB Palmer heute. Die Folge der Anzeige war Kress’ Festnahme am Arbeitsplatz und ein stundenlanges Verhör, in dem der junge Mann seine Treffen mit Geliebten in jedem Detail schildern musste. Die Verurteilung nach Paragraf 175 sah schlussendlich einen zweiwöchigen Aufenthalt in der Zelle vor. Nicht nur diese Strafe musste Kress absitzen: Nach dem Urteil wandte sich sein Vater von ihm ab – die Mutter war schon früh verstorben –, und die Laufbahn im technischen Rathaus konnte er vergessen.

Glücklicherweise blieb Kress lebensfroh und schlug eine Laufbahn als Gastwirt ein – zunächst an verschiedenen anderen Stationen in Deutschland und später wieder in seiner Heimat Tübingen. Lange Jahre betrieb er die „Weinstube Göhner“. Doch ebenso lange schwieg der Mann auch über das Schicksal in seiner Jugend. Erst 2016 erzählte das Opfer des Paragrafen 175 der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld von seinen Erlebnissen.

Das offene Interview wurde in der Reihe „Archiv der anderen Erinnerungen“ veröffentlicht und ist bis heute eines der meist angefragten und gesehenen Werke in der Sammlung: „Das Interview ist bereits Teil mehrerer Forschungsarbeiten“, erzählte Daniel Baranowski von der Stiftung. Er schilderte auf dem Empfang, wie es zum Interview kam und wie offen Kress über alles – teils erstmals überhaupt – sprach.

Über das Interview wurde auch Stadtarchivar Udo Rauch auf Kress’ Geschichte aufmerksam und recherchierte die Details der Verhaftung im Stadtarchiv. Unter anderem erfuhr Kress auf diesem Wege, dass es der damalige Bürgermeister Gmelin war, der die Anzeige verfasste. Nicht nur Rauch sah Kress im Fernsehen, sondern auch viele andere Menschen. Und so kam es, dass der Tübinger 2017 als Ehrengast in den Bundestag eingeladen wurde, als die Opfer des alten Paragrafen 175 offiziell rehabilitiert wurden.

Die offizielle Entschuldigung der Stadt ist die erste ihrer Art, doch muss sie dies nicht bleiben: Baranowski beschloss seinen Vortrag im Stadtmuseum mit der Hoffnung, dass das Tübinger Beispiel „Schule mache“.