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Tübinger Diskussion über Sterbehilfe: Nur die Gesellschaft kann entscheiden

Im Sitzungssaal des Technischen Rathauses in Tübingen sprach Dr. René Héman über das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden und wie eine Gesellschaft mit dieser Frage umgehen kann.

Was passiert, wenn der eigene Lebenswille erlischt? Und wie sollten wir als Gesellschaft mit Patienten umgehen, die nicht mehr behandelt werden möchten, sondern ihr Leben beenden wollen? Wann sollte Sterbehilfe möglich sein – für jeden persönlich und für andere? Das sind keine Fragen, mit denen viele sich gern beschäftigen. Umso wichtiger, dass das trotzdem passiert, denn Dr. René Héman ist sicher: „Die Diskussion sollte in und von der Gesellschaft geführt werden, damit sie entscheiden kann, welche Lösung dem Land und der Bevölkerung am ehesten liegt.“

Héman ist Vorsitzender der Königlich-Niederländischen Medizinischen Gesellschaft, das Pendant zur deutschen Bundesärztekammer in unserem Nachbarstaat. Dort ist er Experte für das viel vorbildhaft diskutierte Gesetz über die aktive Sterbehilfe. Am vergangenen Mittwoch sprach er im Sitzungssaal des technischen Rathauses in Tübingen. Eine Premiere, denn Héman diskutierte das niederländische Konzept auf Einladung des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizinischen Fakultät erstmals vor deutschem Publikum. In Deutschland sind die rechtlichen Grenzen schnell ausgeschöpft. In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe erlaubt. Zumindest, wenn sie von einem Arzt ausgeführt wird und sieben Voraussetzungen erfüllt sind. „Andernfalls ist Euthanasie in den Niederlanden immer noch verboten“, ist Héman wichtig zu betonen.

Die Voraussetzungen für Sterbehilfe umfassen unter anderem die umfängliche Aufklärung der Patienten und die Hilfe zu einer wohlüberlegten bewussten Entscheidung; die Einholung einer zweiten Arztmeinung; die saubere ärztliche Durchführung; und die Bewertung der Entscheidung im Anschluss an die Sterbehilfe von einem Komitee aus Ärzten, Anwälten und Ethikern. Aber vor allem müssen zwei Dinge gegeben sein: Der Respekt vor der mündigen eigenen Entscheidung des Patienten gepaart mit der Einschätzung des Arztes, dass unaushaltbare Schmerzen vorliegen, ohne Aussicht auf Besserung.

Diese Kombination sei entscheidend in komplizierten Fällen: Angenommen, eine Patientin verfügt, sie wolle im Falle von Demenz Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Nun ist sie dement, will aber nicht sterben. Es geht ihr gut und sie äußert sich positiv zum Leben. In diesem Fall könnte kein Arzt ihr unlinderbare Leiden ausstellen und somit wäre auch hier keine aktive Sterbehilfe möglich. In den Niederlanden funktioniere das System. Die Zahlen nehmen zu. Von 2019 auf 2023 sei die Zahl der Sterbehilfefälle von 6361 auf 9068 gestiegen. Das seien im vergangenen Jahr damit 5,4 % aller Todesfälle in unserem Nachbarland gewesen. Mehr als 80 Prozent der Patienten hätten an einer schweren körperlichen Krankheit gelitten. Über 50 % hatten unheilbaren Krebs. Prozentual spielten psychische Erkrankungen eine kleinere Rolle. Auch weil die ärztliche Einschätzung hier schwerer falle. Weniger als vier Prozent der Patienten hatten eine Demenz im frühen Stadium.

Die ethischen Grundlagen für die Entscheidung in den Niederlanden seien zwei Prinzipien gewesen. Einmal habe das Recht auf eine autonome Entscheidung jedes Menschen im Vordergrund gestanden. Zum anderen spiele das Prinzip des menschlichen Mitgefühls eine wichtige Rolle. Zweiteres liegt der essentiellen ärztlichen Einschätzung der Leiden zu Grunde.

Trotz der bisherigen Erfolge der Sterbehilfe in den Niederlanden müsse jedes Land und jede Gesellschaft neu betrachtet werden. In den Niederlanden bestand vor der Gesetzesentscheidung ein starker Rückhalt in der Bevölkerung: 95 % der Menschen sprachen sich in einer Umfrage für die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe aus. Über 80% aller Ärzte führen laut Héman Sterbehilfe durch. Die Zahlen unterschieden sich in Deutschland vermutlich. Außerdem seien ein verlässliches Kranken- und Pflegesystem sowie eine stabile Palliativpflege Voraussetzung für eine gut überlegte Patientenentscheidung. Es „gibt nicht die eine Antwort für alle“, sagte Héman. Er berichtete lediglich vom niederländischen Beispiel.

Die Fragen der Zuhörer bezogen sich überwiegend auf Spezialfälle. In den meisten theoretischen Fällen könne das Konzept der Zustimmung in Kombination mit der ärztlichen Einschätzung über Leiden und Linderungsmöglichkeiten zu einer ethischen Entscheidung führen. In der Praxis sei das aber natürlich komplizierter: Wie soll ein Arzt das Leiden eines Patienten beurteilen, wenn keine bewusste oder rationale Kommunikation mehr möglich ist? Diese Bürde, die das Gesetz in einzelnen Fällen den Ärzten auflaste, brachte Héman immer wieder zur Sprache. Letztendlich sei das Gesetz nur durch die große Befürwortung der Ärzteschaft und Akzeptanz der Bevölkerung möglich. Wieso gerade das in Deutschland anders sei? „Ich habe wirklich keine Ahnung“, sagt der Experte.

Info: In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Das bedeutet, ein Arzt darf kein Mittel zur Tötung eines Patienten verabreichen. Assistierter Suizid – die Bereitstellung tödlicher Medikamente – liegt derzeit in einer Grauzone. Indirekte Sterbehilfe ist erlaubt. Das bedeutet den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen. Genauso erlaubt ist die indirekte Sterbehilfe, bei der ein Patient Schmerzmittelbekommen darf, die sein Leben gleichzeitig verkürzen. Aus Erfahrung aus den Niederlanden ist bekannt, die meisten Patienten entscheiden sich für die aktive Sterbehilfe. Die Mehrheit möchte ärztliche Unterstützung, so Dr. René Héman.